Verein Österreichischer Gießereifachleute

Die Wiedergründung des VÖG nach dem 2.Weltkrieg fand im Herbst 1950 im Klostergasthof Thallern nahe Gumpoldskirchen in Niederösterreich statt. Die Gründungsbemühungen unter den Herren Decker, Götz, Hertlein, Krammel, Sigut und Ziegler waren erst möglich geworden, nachdem die Alliierten nach den ersten Staatsvertragsverhandlungen 1950 in Berlin eine gewisse Lockerung im Vereinswesen zuließen (s. Giesserei Rundschau 57(2010), Nr.5/6, S. 91/93). Am 30.Mai 1951 hat dann die Sicherheitsdirektion Wien mit Beschluß unter Geschäftszahl S.D.-1830/51 die Bildung des Vereins Österreichischer Gießereifachleute (VÖG) bewilligt.

Der schon in den Gründungssatzungen 1951 festgeschriebene und noch heute gültige Vereinszweck ist die Anbahnung und Pflege intensiver Kontakte seiner Mitglieder auf dem Gebiet des gesamten Gießereiwesens und der zugehörigen Zulieferbereiche in wissenschaftlicher, technischer und gesellschaftlicher Beziehung. Der VÖG soll darüber hinaus auch zur Meinungsbildung über das Gießereiwesen beitragen und die Imagewerbung für die Gießereibranche und deren Gußprodukte unterstützen.

Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch folgende Tätigkeiten verwirklicht werden:

Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

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Die Vereinstätigkeit soll ehrenamtlich erfolgen dispositif immobilier de baisse d'impots.

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Giesserei Rundschau

Die GIESSEREI RUNDSCHAU ist Organ des Vereines Österreichischer Gießereifachleute und der Berufsgruppe der Gießereiindustrie, Wien, sowie des Österreichischen Gießerei-Institutes und des Lehrstuhles für Gießereikunde an der Montanuniversität, beide Leoben.

Die Blattlinie bietet Basis-Information über Forschung & Entwicklung und praktische Erfahrungen auf dem Gießereisektor und dient zur Wahrung der Interessen der Gießereibetriebe.

Firmennachrichten, Interessantes aus den Betrieben, Berichte über internationale Organisationen, Messe-Veranstaltungen sowie ein ausführlicher Veranstaltungskalender, Literaturhinweise und VÖG-Vereinsnachrichten vervollständigen das redaktionelle Umfeld.

Alles das und noch mehr bietet sechsmal jährlich die GIESSEREI RUNDSCHAU, das einzige österreichische Fachmagazin für die Gießereibranche.

Für die Mitglieder des VÖG ist der Bezug der GIESSEREI RUNDSCHAU im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten.

Nichtmitglieder können die GIESSEREI RUNDSCHAU im Direktabonnement über den Verlag Strohmayer KG, A-1100 Wien, Weitmosergasse 30, oder über den Fachbuch- und –zeitschriftenhandel beziehen. Der Redaktionsplan mit Anzeigenpreisliste ist jeweils ab Herbst d.J. für das Folgejahr verfügbar.

Weitere Informationen siehe unter:http://www.verlag-strohmayer.at/web/giessereirundschau.html

Partner des VÖG und Mitherausgeber der GIESSEREI RUNDSCHAU

Berufsgruppe der Gießerei-Industrie Österreichs
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel.: +43 (0)5 90 900 3463Anrufen: +43 (0)5 90 900 3463, Fax: +43 (0)5 90 900 118017Anrufen: +43 (0)5 90 900 118017
E-Mail: giesserei@wko.at
Homepage: http://http://www.diegiesserei.at/

Österreichisches Gießerei-Institut ÖGI des Vereins für praktische Gießereiforschung, Leoben
A-8700 Leoben, Parkstraße 21
Tel.: +43 (0)3842 43 101 0Anrufen: +43 (0)3842 43 101 0, Fax: +43 (0)3842 43 101 1Anrufen: +43 (0)3842 43 101 1
E-Mail: office@ogi.at
Homepage: http://www.ogi.at

Lehrstuhl für Gießereikunde an der Montanuniversität Leoben
A-8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18
Tel.: +43 (0)3842 402 3301Anrufen: +43 (0)3842 402 3301, Fax: +43 (0)3842 402 3302Anrufen: +43 (0)3842 402 3302
E-Mail: giesskd@unileoben.ac.at
Homepage: http://institute.unileoben.ac.at/giessereikunde/

Verlag Strohmayer KG (Verleger der GIESSEREI RUNDSCHAU)
A-1100 Wien, Weitmosergasse 30
Tel./Fax: +43 (0)1 61 72 635Anrufen: +43 (0)1 61 72 635
E-Mail: giesserei@verlag-strohmayer.at
Homepage: http://www.verlag-strohmayer.at/web/giessereirundschau.html

Aktuelles

Vorschau auf die 61. Österreichische Gießereitagung
    Rückblick auf die 60. Österreichische Gießereitagung
    

Weitere Fotos sind auf der ÖGI-Homepage http://www.ogi.at/files/galerie/index.php zu sehen.
Programm der 60. Österreichischen Gießereitagung 2016
Rückblick auf die 59. Österreichische Gießereitagung
Programm der 59. Österreichischen Gießereitagung 2015
Rückblick auf die 58. Österreichische Gießereitagung
Programm der 58. Österreichischen Gießereitagung 2014
GUSSEISEN MIT LAMELLENGRAPHIT - das Wichtigste über Grauguss kompakt zusammengefasst von Werner Bauer, ÖGI, Leoben 2013
CD-Giesserei Rundschau 2001-2011

Kontakt und Ansprechpartner

Vereinsanschrift (Zustelladresse)

VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
c/o Berufsgruppe Gießerei-Industrie Österreich
A – 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, PF 339
Tel.: +43 (0)590 900 3463Anrufen: +43 (0)590 900 3463, Fax: 118017
E-Mail: giesserei@wko.at

(Ehrenamtliche) Geschäftsführung

Bergrat h.c Dir.i.R Dipl.-Ing. Erich Nechtelberger
p.a VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
A – 1193 Wien, Postfach 2
Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963Anrufen: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465Anrufen: +43 (0)664 52 13 465
E-Mail: nechtelberger@voeg.at

VÖG - Vorstand

(lfd. Funktionsperiode bis 2013)

KR Dipl.-Ing. Dr. Walter BLESL, i.P.
Früher Geschf. der Georg Fischer Automobilguss AG, Herzogenburg
Dipl.-Ing. Dr. Hansjörg DICHTL, i.P.
Vorstandsvorsitzender d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – Österr. Gießerei-Institut
Früher: Geschf. d. Fachverbandes d. Gießereiindustrie Österreichs, Wien
Mag. Günter EDER
Geschf. d. Furtenbach GmbH, Wr.Neustadt
Dipl.oec. MBA Ing. Ueli FORRER
Mitgl.d. Unternehmensgruppenleitung d. Georg Fischer Fahrzeugtechnik AG, Schaffhausen
Dr.-Ing. Rolf GOSCH
Director Technology / IP Coordination; Nemak Linz GmbH, Linz a.d.Donau
Dipl.-Ing. Helmuth HUBER
Geschf. d. Borbet Austria GmbH, Ranshofen
Hubert KALT (Kassier), i.P.
Früher Geschf. d. Ashland Südchemie Hantos GmbH, Wien
Dipl.-Ing. Adolf KERBL
Geschf. d. Fachverbandes d. Gießereiindustrie Österreichs, Wien
Wohnhaft: 1020 Wien, Vorgartenstraße 129 / Stg. 1/17
Dipl.-Ing. Max KLOGER
Vorstand d. Tiroler Röhren- u. Metallwerke AG, Hall i.T.
Dir.i.R. Ing. Ernst KRATSCHMANN, i.P.
Früher Geschf. d. voestalpine Giesserei Traisen GmbH, Traisen
KR Ing. Peter MAIWALD
Geschf. d. Georg Fischer Fittings GmbH, Traisen
Obmann d. Fachverbandes der Gießereiindustrie, Wien
Dipl.-Ing. Hans Peter MAYER
ATTCO Metallurgisch-Technische Gussberatung, Traun
BR Dipl.-Ing. Erich NECHTELBERGER (Stv.Vors.u. Geschf.), i.P.
Früher Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Wolfgang RATHNER
Techn. Geschf. der Fill Gesellschaft m.b.H., Gurten / OÖ
Dipl.-Ing. Gerhard SCHINDELBACHER
Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter SCHUMACHER
Vorstand d. Lehrstuhls f. Gießereikunde a.d. Montanuniversität Leoben u.
Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Dipl.-Ing. Helmut Schwarz, MBA
Geschf. der voestalpine Giesserei Linz GmbH
KR Ing. Michael ZIMMERMANN (Vorsitzender)
Geschf. Gesellschafter d. P&M Zimmermann Ges.m.b.H., Wien
Der VÖG-Vorstand umfasst nach § 11 der Statuten max. 18 Mitglieder:

Vorsitzender
Stellvertreter
Kassier
sowie weitere 15 Mitglieder, einschließlich:
Professor für Gießereikunde a.d. Montanuniversität
Obmann des Fachverbandes d. Gießereiindustrie
Geschäftsführer des Fachverbandes d. Gießereiindustrie
Vorstandvorsitzender des ÖGI
Geschäftsführer des ÖGI
Vorstands-Funktionsperiode: 4 Jahre

Vereins-Statuten in der Fassung vom April 2012

pdf Version

ZVR-Zahl (Zahl des zentralen Vereinsregisters) 357376990

Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- u.

Medienrechtsangelegenheiten, A-1010 Wien, Schottenring 7-9

Vereinsanschrift (Zustelladresse):

VÖG c/o Fachverband der Gießerei-Industrie Österreichs

A – 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, PF 339

Tel.: +43 (0)590 900 3463, Fax: 118017

E-Mail: giesserei@wko.at

Geschäftsführung:

VÖG, A – 1193 Wien, Postfach 2

Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465

E-Mail: nechtelberger@voeg.at

Statuten des „Vereins Österreichischer Gießereifachleute“

§ 1

Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

(1) Der Verein führt den Namen "Verein Österreichischer Gießereifachleute"

mit dem Kurzzeichen VÖG.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien und seine Tätigkeit erstreckt sich auf

das österreichische Bundesgebiet.

§ 2

Zweck

(1) Der Verein hat den ausschließlichen und unmittelbaren Zweck, allgemein

die Verbreitung der Ergebnisse aus Forschung und Lehre auf dem

Gebiet der Gießereiforschung zu fördern.

Er soll darüber hinaus auch zur Meinungsbildung über das

Gießereiwesen beitragen.

(2) Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt

ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

§ 3

Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

(1) Der Vereinszweck soll insbesondere durch die nachfolgend angeführten

ideellen und materiellen Mittel erreicht werden:

Ideelle Mittel:

a) Tagungen, Vorträge und Meinungsaustausch unter den Mitgliedern

b) Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitgliederinformation und –weiterbildung

durch Herausgabe der österreichischen Fachzeitschrift: „Giesserei

Rundschau“

c) Mitveranstaltung der Österreichischen Gießerei-Tagung

d) Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen

e) Förderung der Kooperationen und des Informationsaustausches unter

den Gießereien

f) Mitgliedschaft bei der „World Foundry Organization (WFO)“

g) Kontaktpflege unter anderem mit dem Österreichischen Gießereiinstitut

(ÖGI) sowie Kooperation und Erfahrungsaustausch mit Hochschulen

und anderen universitären und außeruniversitären Forschungsinstituten

Materielle Mittel:

a) Mitgliedsbeiträge

b) Einnahmen aus Veranstaltungen, Vorträgen

c) Einnahmen aus Zweckverwirklichungsaktivitäten, insbesondere

Herausgabe der Zeitschrift „Giesserei Rundschau"

d) Spenden und sonstige Zuwendungen

e) Subvent ionen

f) Einnahmen aus Vermögensverwaltung

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung angeführten

Zwecke verwendet werden.

§ 4

Arten der Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat ordentliche (persönliche), fördernde und Ehrenmitglieder.

(2) Ordentliche Mitglieder können sein: Techniker, Ingenieure und

Wissenschaftler des Gießereifaches sowie Mitarbeiter aus Gießerei- und

Zulieferbetrieben.

(3) Fördernde Mitglieder (Gießereien und Zulieferbetriebe) sind solche, die die

Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten

Mitgliedsbeitrages unterstützen.

(4) Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste

um den Verein oder das Gießereiwesen ernannt werden.

§ 5

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Mitglieder des Vereines können physische und juristische Personen

werden.

(2) Über die Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder entscheidet der

Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert

werden.

(3) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes

durch die Hauptversammlung.

§ 6

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch

Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch

Streichung oder durch Ausschluss.

(2) Der Austritt kann nur mit Ende jedes Kalenderjahres erfolgen. Er muss

dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt

werden. Erfolgt die Mitteilung verspätet, so ist diese erst zum nächsten

Austrittstermin wirksam.

(3) Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn

dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der

Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig

gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand

verfügt werden, wenn das Verhalten des Mitglieds dem Ansehen des

Vereines schadet oder eine grobe Verletzung der Mitgliedspflichten

vorliegt. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Hauptversammlung

binnen 2 Wochen nach Erhalt des schriftlichen Ausschlussbeschlusses

zulässig. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung ruhen die

Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten.

(5) Eine Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 4

genannten Gründen von der Hauptversammlung über Antrag des

Vorstandes beschlossen werden.

§ 7

Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines

teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.

(2) Das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktive und das

passive Wahlrecht stehen den ordentlichen (persönlichen) Mitgliedern zu.

Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Stimmrecht und das

aktive Wahlrecht.

(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu

fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck

des Vereins Nachteile erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten

und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.

(4) Die ordentlichen und die fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen

Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Hauptversammlung

beschlossenen Höhe verpflichtet.

Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

(5) Wenn mindestens 1/10 der Mitglieder unter Angabe von Gründen eine

außerordentliche Hauptversammlung verlangn, so hat der Vorstand eine

solche binnen 6 Wochen einzuberufen (vgl. § 9 (2).

§ 8

Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

die Hauptversammlung,

der Vorstand und

die Geschäftsführung

§ 9

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das höchste Organ des Vereines und besteht aus

allen Mitgliedern des Vereins.

(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt.

(2) Eine außerordentliche Hauptversammlung findet auf Beschluss des

Vorstandes, der ordentlichen Hauptversammlung oder auf schriftlichen

Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen

der Rechnungsprüfer binnen 6 Wochen statt.

(3) Zur Hauptversammlung sind alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung

mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich einzuladen. Als

schriftliche Einladung gilt auch die rechtzeitige Veröffentlichung der

Einladung in der „Giesserei Rundschau“. Die Einladung erfolgt durch

den Vorsitzenden namens des Vorstandes unter Mitteilung des

Versammlungsortes und der Versammlungszeit.

(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist ohne

Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. An

der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahme- und

stimmberechtigt.

(5) Anträge zu Tagesordnungspunkten sind mindestens 5 Tage vor dem

Termin der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.

(6) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf

Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - können nur zu

Tagesordnungspunkten gefasst werden.

(7) An der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Das

Stimm- bzw. Wahlrecht richtet sich nach § 7 der Statuten. Jedes

stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden

durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des

Stimmrechtes im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.

(8) Die Wahlen und sonstigen Beschlussfassungen in der

Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit.

Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert

oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer

qualifizierten Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(9) Der Vorsitzende des Vereins leitet die Hauptversammlung; bei dessen

Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so

führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.

§ 10

Aufgaben der Hauptversammlung

Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:

a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und

des Rechnungsabschlusses sowie Entlastung des Vorstandes

b) Beschlussfassung über den Voranschlag des laufenden

Rechnungsjahres

c) Wahl und Enthebung des Vorstandes und seiner Organe (§ 11 Abs.1)

sowie der Rechnungsprüfer

d) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge

e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft

f) Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der

Mitgliedschaft

g) Beschlussfassung über Statutenänderungen und über die freiwillige

Auflösung des Vereines.

h) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung

stehende Fragen.

§ 11

Der Vorstand und seine Organe

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem

Kassier sowie bis zu 15 weiteren Mitgliedern. Dem Vorstand angehören

sollten auch der jeweilige Professor für Gießereikunde an der

Montanuniversität Leoben, der Obmann und der Geschäftsführer des

Fachverbandes der Gießereiindustrie Österreichs sowie der Vorsitzende

des Vorstandes des Vereins für praktische Gießereiforschung und der

Geschäftsführer des Österreichischen Gießerei-Institutes (ÖGI).

(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen

Stellvertreter sowie den Kassier.

(3) Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Auf jeden Fall währt

sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.

(4) Der Vorstand hat das Recht, bei Ausscheiden eines gewählten

Vorstandsmitgliedes an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied für

die restliche Funktionsperiode zu kooptieren. Eine nachträgliche

Bestätigung ist in der nächstfolgenden Hauptversammlung einzuholen.

(5) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter schriftlich

oder mündlich zu den Vorstandssitzungen einberufen.

(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen

wurden und mindestens ein Drittel anwesend ist.

(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei

Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

(8) Der Vorsitzende führt die Sitzungen; bei Verhinderung sein Stellvertreter.

Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten

anwesenden Vorstandsmitglied.

(9) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt

erklären. Eine Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des

Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Hauptversammlung zu

richten.

§ 12

Aufgaben des Vorstandes

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben

zu, die nicht durch Gesetz oder durch die Statuten einem anderen

Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen

insbesondere folgende Angelegenheiten:

a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des

Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses

b) Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen

Hauptversammlungen

c) Verwaltung des Vereinsvermögens

d) Information der Mitglieder über die Tätigkeit des Vereins

e) Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern.

§ 13

Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder

(1) Der Vorsitzende des Vorstands vertritt den Verein nach außen. Er führt

den Vorsitz in der Hauptversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in

Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den

Wirkungsbereich der Hauptversammlung oder des Vorstandes fallen,

unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; diese

bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige

Vereinsorgan.

(2) Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem stellvertretenden

Vorsitzenden; dieser ist auch für die Führung der Protokolle der

Hauptversammlung und der Vorstandssitzungen zuständig.

(3) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines

verantwortlich.

§ 14

Geschäftsführung

(1) Die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins wird dem

stellvertretenden Vorsitzenden übertragen.

Diesem steht ein aus dem Vorstandskreis gewählter Kassier zur

Abwicklung der finanziellen Belange zur Seite.

(2) Unter die Aufgaben der Geschäftsführung fallen:

a) Abwicklung der laufenden Geschäfte

b) Information und Betreuung der Mitglieder, Führung der

Mitgliederkartei

c) Hauptverantwortliche Gestaltung der „Gießerei Rundschau“

d) Pflege der Kontakte zu ausländischen Gießereivereinigungen

(3) Rechtlich bedeutsame Schriftstücke sind vom Vorsitzenden und einem

weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.

§ 15

Rechnungsprüfer

(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Hauptversammlung auf

Vorschlag des Vorstandes für die Dauer von 4 Jahren gewählt.

Wiederwahl ist möglich.

(2) Die zwei Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im

Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die

statutengemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Sie haben der

Hauptversammlung über das Ergebnis ihrer Überprüfung zu berichten.

§16

Schiedsgericht

(1) In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten

entscheidet ein Schiedsgericht.

(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf ordentlichen, in der Sache

unbefangenen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder

Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche

Mitglieder als Schiedsrichter namhaft machen kann. Die so namhaft

gemachten Schiedsrichter wählen mit Stimmenmehrheit ein fünftes

ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei

Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.

(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner

Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem

Wissen und Gewissen. Seine Entscheidung ist vereinsintern endgültig.

(4) Sofern das Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1) nicht früher

beendet ist, steht für Rechtsstreitigkeiten nach Ablauf von sechs

Monaten ab Anrufung des Schiedsgerichtes der ordentliche Rechtsweg

offen, sofern nicht ein Schiedsgericht nach §§ 577ff ZPO eingerichtet

wird.

§ 17

Auflösung des Vereins

(1) Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck

einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung und nur mit

Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen

werden.

(2) Der letzte Vereinsvorstand muss die freiwillige Auflösung der

Vereinsbehörde schriftlich anzeigen und in einer für amtliche

Verlautbarungen bestimmten Zeitung veröffentlichen.

(3) Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen

begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für

gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung

(BAO) zu verwenden. Sollte im Zeitpunkt der Auflösung (oder des

Wegfalles des begünstigten Zweckes) das Österreichische Gießerei-

Institut in Leoben eine im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützige

Organisation sein, ist das Restvermögen dieser Organisation zuzuführen.

Das im Falle einer freiwilligen oder behördlichen Auflösung oder bei

Wegfall des begünstigten Vereinszweckes allenfalls vorhandene

Vermögen darf in keiner wie auch immer gearteten Form den

Vereinsmitgliedern zu Gute kommen. Es ist vom abtretenden

Vereinsvorstand dem Österreichischen Gießerei-Institut in Leoben für

nicht zweckgebundene Gebarung zur Verfügung zu stellen.

Wien, im April 2012

Mitgliedschaft im VÖG

Arten der Mitgliedschaft
Der VÖG hat Ordentliche (persönliche) Mitglieder, (fördernde) Firmenmitglieder und Ehrenmitglieder

Ordentliche (persönliche) Mitglieder
Ingenieure und Techniker sowie Wissenschaftler und Studierende des Gießereifaches als auch Mitarbeiter aus Gießereianlagenbau- und Zulieferbetrieben.

Fördernde bzw. Firmenmitglieder (Gießereien und Zulieferbetriebe)
Unterstützen die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages.

Ehrenmitglieder
Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein oder das Gießereiwesen ausgezeichnet werden sollen.

Ehrungsjahr Name
1985 Dr.-Ing. Wolfgang Schaefers, Meschede / D
2001 Prof. Dr.-Ing. habil.Dr.hc.mult. Eberhard Ambos, Magdeburg / D
2004 Dipl.-Ing. Eberhard Möllmann, Wetzlar / D
2012 Dipl.-Ing. Dr. mont. Hansjörg Dichtl, Salzburg / A

Der Verein Österreichischer Gießereifachleute hat derzeit (2011) über 270 persönliche (davon 68% Aktive, 24% Pensionisten u. 8% Studierende) und über 60 Firmenmitglieder.

Interessenten sind herzlich eingeladen, sich an der Gießerei-Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Mitgliedschafts-Unterlagen können bei der Geschäftsführung des VÖG angefordert werden:

VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
Geschäftsführung A – 1193 Wien, Postfach 2
Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465
E-Mail: nechtelberger@voeg.at

Zum Download:

Antragsformular für persönliche Mitgliedschaft
Antragsformular für studentische Mitgliedschaft
Beitrittserklärung für (fördernde) Firmenmitgliedschaft
VÖG-Satzungen

Mitgliedsbeiträge:
Die seit 2005 unveränderten Jahres-Mitgliedsbeiträge, die den Bezug der Vereinszeitung GIESSEREI RUNDSCHAU inkludieren, sind wie folgt:

Persönliche Mitglieder € 42,00
Mitglieder in Pension € 22,00
Studierende Mitglieder betragsfrei auf 3 Jahre
Ehrenmitglieder betragsfrei
Firmenmitglieder € 200,00
Vorteile der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im VÖG berechtigt über den im Jahresbeitrag inkludierten Bezug der GIESSEREI RUNDSCHAU hinaus zur Teilnahme an der jährlichen Österreichischen Gießerei-Tagung zum ermäßigten Beitrag für Mitglieder. Ebenfalls haben VÖG-Mitglieder die Möglichkeit, bei den Veranstaltungen der World Foundry Organization WFO, dem World Foundry Congress WFC oder dem WFO-Technical Forum, zum ermäßigten Beitrag für Mitglieder teilzunehmen.

Im Falle eines Beitrittes zum VDG Verein Deutscher Giessereifachleute gewährt der VDG auf Antrag einen ermäßigten Jahresbeitrag für Doppelmitgliedschaft.

VÖG-Mitglieder sind jederzeit eingeladen, der Redaktion der GIESSEREI RUNDSCHAU Fachbeiträge zu Schwerpunktsthemen der GIESSEREI RUNDSCHAU oder interessante Kurzinformationen (kostenfrei) für die Rubriken „Aus den Betrieben“ und „Firmennachrichten“ aus ihrem Arbeitsumfeld anzubieten. Der Redaktionsplan mit Anzeigenpreisliste ist jeweils ab Herbst d.J. für das Folgejahr verfügbar.

WFO World Foundry Organization

Der VÖG ist seit 1956 Mitglied im CIATF, dem 1927 in Paris gegründeten Internationalen Komitee Gießereitechnischer Vereinigungen. Seit September 2000 firmiert diese Dachorganisation der weltweiten nationalen Gießereivereinigungen unter dem neuen Namen WFO World Foundry Organization.

Die WFO veranstaltet im 2-Jahresrythmus in Zusammenarbeit mit der nationalen Gießereivereinigung des Gastlandes einen Gießerei-Weltkongress – WFC World Foundry Congress – und in den Jahren dazwischen ein Technical Forum.

Die zukünftigen WFO Veranstaltungen wurden anläßlich der Generalversammlung am 1.Juli 2011 in Düsseldorf wie folgt bekannt gegeben:

2012 70. WFC 25./27.04. Monterrey, MEX
2013 WFO-TF St.Louis, USA
2014 71. WFC Spanien
2015 WFO-TF GIFA, Düsseldorf
2016 72. WFC Japan
2017 WFO-TF Südafrika
2018 73. WFC Polen
2019 WFO-TF GIFA, Düsseldorf
2020 74. WFC Brasilien
2021 WFO-TF Indien
2022 75. WFC Korea
WFC (World Foundry Congress); WFO-TF (World Foundry Organisation - Technical Forum)
Weitere Informationen zur WFO finden sich im Internetauftritt der World Foundry Organization: http://www.thewfo.com/