Die Wiedergründung des VÖG nach dem 2.Weltkrieg fand im Herbst 1950 im Klostergasthof Thallern nahe Gumpoldskirchen in Niederösterreich statt. Die Gründungsbemühungen unter den Herren Decker, Götz, Hertlein, Krammel, Sigut und Ziegler waren erst möglich geworden, nachdem die Alliierten nach den ersten Staatsvertragsverhandlungen 1950 in Berlin eine gewisse Lockerung im Vereinswesen zuließen (s. Giesserei Rundschau 57(2010), Nr.5/6, S. 91/93). Am 30.Mai 1951 hat dann die Sicherheitsdirektion Wien mit Beschluß unter Geschäftszahl S.D.-1830/51 die Bildung des Vereins Österreichischer Gießereifachleute (VÖG) bewilligt.
Der schon in den Gründungssatzungen 1951 festgeschriebene und noch heute gültige Vereinszweck ist die Anbahnung und Pflege intensiver Kontakte seiner Mitglieder auf dem Gebiet des gesamten Gießereiwesens und der zugehörigen Zulieferbereiche in wissenschaftlicher, technischer und gesellschaftlicher Beziehung. Der VÖG soll darüber hinaus auch zur Meinungsbildung über das Gießereiwesen beitragen und die Imagewerbung für die Gießereibranche und deren Gußprodukte unterstützen.
Der beabsichtigte Vereinszweck soll durch folgende Tätigkeiten verwirklicht werden:
Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitgliederinformation und –weiterbildung durch Herausgabe der österreichischen Fachzeitschrift: „Giesserei Rundschau“.
Tagungen, Vorträge und Meinungsaustausch unter den Mitgliedern.
Kommunikation mit Politik und Forschungsförderstellen.
Mitveranstaltung der Österreichischen Gießerei-Tagung.
Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit
mit der österreichischen Gießerei-Industrie,
mit dem Österreichischen Gießerei-Institut ÖGI in Leoben und
mit dem Lehrstuhl für Gießereikunde an der Montanuniversität
Förderung der Kooperationen unter den Gießereien.
Kontaktpflege zum Bund Österreichischer Gießereimeister BÖG.
Mitarbeit bei Normung und Standardisierung u.a.
Pflege internationaler Beziehungen auf europäischer Ebene (mit den Gießereivereinigungen der Nachbarländer u. Mitteleuropäischer Gießerei-Initiative MEGI) sowie weltweit über die Mitgliedschaft bei der „World Foundry Organization (WFO)“.
Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Die Vereinstätigkeit soll ehrenamtlich erfolgen dispositif immobilier de baisse d'impots.
Die GIESSEREI RUNDSCHAU ist Organ des Vereines Österreichischer Gießereifachleute und der Berufsgruppe der Gießereiindustrie, Wien, sowie des Österreichischen Gießerei-Institutes und des Lehrstuhles für Gießereikunde an der Montanuniversität, beide Leoben.
Die Blattlinie bietet Basis-Information über Forschung & Entwicklung und praktische Erfahrungen auf dem Gießereisektor und dient zur Wahrung der Interessen der Gießereibetriebe.
Firmennachrichten, Interessantes aus den Betrieben, Berichte über internationale Organisationen, Messe-Veranstaltungen sowie ein ausführlicher Veranstaltungskalender, Literaturhinweise und VÖG-Vereinsnachrichten vervollständigen das redaktionelle Umfeld.
Alles das und noch mehr bietet sechsmal jährlich die GIESSEREI RUNDSCHAU, das einzige österreichische Fachmagazin für die Gießereibranche.
Für die Mitglieder des VÖG ist der Bezug der GIESSEREI RUNDSCHAU im Jahresmitgliedsbeitrag enthalten.
Nichtmitglieder können die GIESSEREI RUNDSCHAU im Direktabonnement über den Verlag Strohmayer KG, A-1100 Wien, Weitmosergasse 30, oder über den Fachbuch- und –zeitschriftenhandel beziehen. Der Redaktionsplan mit Anzeigenpreisliste ist jeweils ab Herbst d.J. für das Folgejahr verfügbar.
Weitere Informationen siehe unter:http://www.verlag-strohmayer.at/web/giessereirundschau.html
Partner des VÖG und Mitherausgeber der GIESSEREI RUNDSCHAU
Berufsgruppe der Gießerei-Industrie Österreichs
A-1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel.: +43 (0)5 90 900 3463Anrufen: +43 (0)5 90 900 3463, Fax: +43 (0)5 90 900 118017Anrufen: +43 (0)5 90 900 118017
E-Mail: giesserei@wko.at
Homepage: http://http://www.diegiesserei.at/
Österreichisches Gießerei-Institut ÖGI des Vereins für praktische Gießereiforschung, Leoben
A-8700 Leoben, Parkstraße 21
Tel.: +43 (0)3842 43 101 0Anrufen: +43 (0)3842 43 101 0, Fax: +43 (0)3842 43 101 1Anrufen: +43 (0)3842 43 101 1
E-Mail: office@ogi.at
Homepage: http://www.ogi.at
Lehrstuhl für Gießereikunde an der Montanuniversität Leoben
A-8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18
Tel.: +43 (0)3842 402 3301Anrufen: +43 (0)3842 402 3301, Fax: +43 (0)3842 402 3302Anrufen: +43 (0)3842 402 3302
E-Mail: giesskd@unileoben.ac.at
Homepage: http://institute.unileoben.ac.at/giessereikunde/
Verlag Strohmayer KG (Verleger der GIESSEREI RUNDSCHAU)
A-1100 Wien, Weitmosergasse 30
Tel./Fax: +43 (0)1 61 72 635Anrufen: +43 (0)1 61 72 635
E-Mail: giesserei@verlag-strohmayer.at
Homepage: http://www.verlag-strohmayer.at/web/giessereirundschau.html
Vorschau auf die 61. Österreichische Gießereitagung
Rückblick auf die 60. Österreichische Gießereitagung
Weitere Fotos sind auf der ÖGI-Homepage http://www.ogi.at/files/galerie/index.php zu sehen.
Programm der 60. Österreichischen Gießereitagung 2016
Rückblick auf die 59. Österreichische Gießereitagung
Programm der 59. Österreichischen Gießereitagung 2015
Rückblick auf die 58. Österreichische Gießereitagung
Programm der 58. Österreichischen Gießereitagung 2014
GUSSEISEN MIT LAMELLENGRAPHIT - das Wichtigste über Grauguss kompakt zusammengefasst von Werner Bauer, ÖGI, Leoben 2013
CD-Giesserei Rundschau 2001-2011
Vereinsanschrift (Zustelladresse)
VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
c/o Berufsgruppe Gießerei-Industrie Österreich
A – 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, PF 339
Tel.: +43 (0)590 900 3463Anrufen: +43 (0)590 900 3463, Fax: 118017
E-Mail: giesserei@wko.at
(Ehrenamtliche) Geschäftsführung
Bergrat h.c Dir.i.R Dipl.-Ing. Erich Nechtelberger
p.a VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
A – 1193 Wien, Postfach 2
Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963Anrufen: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465Anrufen: +43 (0)664 52 13 465
E-Mail: nechtelberger@voeg.at
(lfd. Funktionsperiode bis 2013)
KR Dipl.-Ing. Dr. Walter BLESL, i.P.
Früher Geschf. der Georg Fischer Automobilguss AG, Herzogenburg
Dipl.-Ing. Dr. Hansjörg DICHTL, i.P.
Vorstandsvorsitzender d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – Österr. Gießerei-Institut
Früher: Geschf. d. Fachverbandes d. Gießereiindustrie Österreichs, Wien
Mag. Günter EDER
Geschf. d. Furtenbach GmbH, Wr.Neustadt
Dipl.oec. MBA Ing. Ueli FORRER
Mitgl.d. Unternehmensgruppenleitung d. Georg Fischer Fahrzeugtechnik AG, Schaffhausen
Dr.-Ing. Rolf GOSCH
Director Technology / IP Coordination; Nemak Linz GmbH, Linz a.d.Donau
Dipl.-Ing. Helmuth HUBER
Geschf. d. Borbet Austria GmbH, Ranshofen
Hubert KALT (Kassier), i.P.
Früher Geschf. d. Ashland Südchemie Hantos GmbH, Wien
Dipl.-Ing. Adolf KERBL
Geschf. d. Fachverbandes d. Gießereiindustrie Österreichs, Wien
Wohnhaft: 1020 Wien, Vorgartenstraße 129 / Stg. 1/17
Dipl.-Ing. Max KLOGER
Vorstand d. Tiroler Röhren- u. Metallwerke AG, Hall i.T.
Dir.i.R. Ing. Ernst KRATSCHMANN, i.P.
Früher Geschf. d. voestalpine Giesserei Traisen GmbH, Traisen
KR Ing. Peter MAIWALD
Geschf. d. Georg Fischer Fittings GmbH, Traisen
Obmann d. Fachverbandes der Gießereiindustrie, Wien
Dipl.-Ing. Hans Peter MAYER
ATTCO Metallurgisch-Technische Gussberatung, Traun
BR Dipl.-Ing. Erich NECHTELBERGER (Stv.Vors.u. Geschf.), i.P.
Früher Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Wolfgang RATHNER
Techn. Geschf. der Fill Gesellschaft m.b.H., Gurten / OÖ
Dipl.-Ing. Gerhard SCHINDELBACHER
Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Peter SCHUMACHER
Vorstand d. Lehrstuhls f. Gießereikunde a.d. Montanuniversität Leoben u.
Geschf. d. Vereins f. prakt. Gießereiforschung – ÖGI, Leoben
Dipl.-Ing. Helmut Schwarz, MBA
Geschf. der voestalpine Giesserei Linz GmbH
KR Ing. Michael ZIMMERMANN (Vorsitzender)
Geschf. Gesellschafter d. P&M Zimmermann Ges.m.b.H., Wien
Der VÖG-Vorstand umfasst nach § 11 der Statuten max. 18 Mitglieder:
Vorsitzender
Stellvertreter
Kassier
sowie weitere 15 Mitglieder, einschließlich:
Professor für Gießereikunde a.d. Montanuniversität
Obmann des Fachverbandes d. Gießereiindustrie
Geschäftsführer des Fachverbandes d. Gießereiindustrie
Vorstandvorsitzender des ÖGI
Geschäftsführer des ÖGI
Vorstands-Funktionsperiode: 4 Jahre
Vereins-Statuten in der Fassung vom April 2012
pdf Version
ZVR-Zahl (Zahl des zentralen Vereinsregisters) 357376990
Bundespolizeidirektion Wien, Büro für Vereins-, Versammlungs- u.
Medienrechtsangelegenheiten, A-1010 Wien, Schottenring 7-9
Vereinsanschrift (Zustelladresse):
VÖG c/o Fachverband der Gießerei-Industrie Österreichs
A – 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, PF 339
Tel.: +43 (0)590 900 3463, Fax: 118017
E-Mail: giesserei@wko.at
Geschäftsführung:
VÖG, A – 1193 Wien, Postfach 2
Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465
E-Mail: nechtelberger@voeg.at
Statuten des „Vereins Österreichischer Gießereifachleute“
§ 1
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen "Verein Österreichischer Gießereifachleute"
mit dem Kurzzeichen VÖG.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Wien und seine Tätigkeit erstreckt sich auf
das österreichische Bundesgebiet.
§ 2
Zweck
(1) Der Verein hat den ausschließlichen und unmittelbaren Zweck, allgemein
die Verbreitung der Ergebnisse aus Forschung und Lehre auf dem
Gebiet der Gießereiforschung zu fördern.
Er soll darüber hinaus auch zur Meinungsbildung über das
Gießereiwesen beitragen.
(2) Die Tätigkeit des Vereines ist nicht auf Gewinn ausgerichtet und verfolgt
ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§ 3
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll insbesondere durch die nachfolgend angeführten
ideellen und materiellen Mittel erreicht werden:
Ideelle Mittel:
a) Tagungen, Vorträge und Meinungsaustausch unter den Mitgliedern
b) Öffentlichkeitsarbeit sowie Mitgliederinformation und –weiterbildung
durch Herausgabe der österreichischen Fachzeitschrift: „Giesserei
Rundschau“
c) Mitveranstaltung der Österreichischen Gießerei-Tagung
d) Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
e) Förderung der Kooperationen und des Informationsaustausches unter
den Gießereien
f) Mitgliedschaft bei der „World Foundry Organization (WFO)“
g) Kontaktpflege unter anderem mit dem Österreichischen Gießereiinstitut
(ÖGI) sowie Kooperation und Erfahrungsaustausch mit Hochschulen
und anderen universitären und außeruniversitären Forschungsinstituten
Materielle Mittel:
a) Mitgliedsbeiträge
b) Einnahmen aus Veranstaltungen, Vorträgen
c) Einnahmen aus Zweckverwirklichungsaktivitäten, insbesondere
Herausgabe der Zeitschrift „Giesserei Rundschau"
d) Spenden und sonstige Zuwendungen
e) Subvent ionen
f) Einnahmen aus Vermögensverwaltung
(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die in der Satzung angeführten
Zwecke verwendet werden.
§ 4
Arten der Mitgliedschaft
(1) Der Verein hat ordentliche (persönliche), fördernde und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder können sein: Techniker, Ingenieure und
Wissenschaftler des Gießereifaches sowie Mitarbeiter aus Gießerei- und
Zulieferbetrieben.
(3) Fördernde Mitglieder (Gießereien und Zulieferbetriebe) sind solche, die die
Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten
Mitgliedsbeitrages unterstützen.
(4) Ehrenmitglieder sind Personen, die hierzu wegen besonderer Verdienste
um den Verein oder das Gießereiwesen ernannt werden.
§ 5
Erwerb der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder des Vereines können physische und juristische Personen
werden.
(2) Über die Aufnahme ordentlicher und fördernder Mitglieder entscheidet der
Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert
werden.
(3) Die Ernennung von Ehrenmitgliedern erfolgt auf Antrag des Vorstandes
durch die Hauptversammlung.
§ 6
Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch
Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt, durch
Streichung oder durch Ausschluss.
(2) Der Austritt kann nur mit Ende jedes Kalenderjahres erfolgen. Er muss
dem Vorstand mindestens einen Monat vorher schriftlich mitgeteilt
werden. Erfolgt die Mitteilung verspätet, so ist diese erst zum nächsten
Austrittstermin wirksam.
(3) Die Streichung eines Mitgliedes kann der Vorstand vornehmen, wenn
dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung der
Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig
gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
(4) Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann vom Vorstand
verfügt werden, wenn das Verhalten des Mitglieds dem Ansehen des
Vereines schadet oder eine grobe Verletzung der Mitgliedspflichten
vorliegt. Gegen den Ausschluss ist die Berufung an die Hauptversammlung
binnen 2 Wochen nach Erhalt des schriftlichen Ausschlussbeschlusses
zulässig. Bis zur Entscheidung der Hauptversammlung ruhen die
Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten.
(5) Eine Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den in Abs. 4
genannten Gründen von der Hauptversammlung über Antrag des
Vorstandes beschlossen werden.
§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereines
teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines zu beanspruchen.
(2) Das Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie das aktive und das
passive Wahlrecht stehen den ordentlichen (persönlichen) Mitgliedern zu.
Fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Stimmrecht und das
aktive Wahlrecht.
(3) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu
fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck
des Vereins Nachteile erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten
und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
(4) Die ordentlichen und die fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen
Zahlung der Mitgliedsbeiträge in der von der Hauptversammlung
beschlossenen Höhe verpflichtet.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
(5) Wenn mindestens 1/10 der Mitglieder unter Angabe von Gründen eine
außerordentliche Hauptversammlung verlangn, so hat der Vorstand eine
solche binnen 6 Wochen einzuberufen (vgl. § 9 (2).
§ 8
Vereinsorgane
Organe des Vereins sind:
die Hauptversammlung,
der Vorstand und
die Geschäftsführung
§ 9
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung ist das höchste Organ des Vereines und besteht aus
allen Mitgliedern des Vereins.
(1) Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt.
(2) Eine außerordentliche Hauptversammlung findet auf Beschluss des
Vorstandes, der ordentlichen Hauptversammlung oder auf schriftlichen
Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder oder auf Verlangen
der Rechnungsprüfer binnen 6 Wochen statt.
(3) Zur Hauptversammlung sind alle Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung
mindestens 14 Tage vor dem Termin schriftlich einzuladen. Als
schriftliche Einladung gilt auch die rechtzeitige Veröffentlichung der
Einladung in der „Giesserei Rundschau“. Die Einladung erfolgt durch
den Vorsitzenden namens des Vorstandes unter Mitteilung des
Versammlungsortes und der Versammlungszeit.
(4) Jede ordnungsgemäß einberufene Hauptversammlung ist ohne
Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. An
der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahme- und
stimmberechtigt.
(5) Anträge zu Tagesordnungspunkten sind mindestens 5 Tage vor dem
Termin der Hauptversammlung beim Vorstand schriftlich einzureichen.
(6) Gültige Beschlüsse – ausgenommen solche über einen Antrag auf
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung - können nur zu
Tagesordnungspunkten gefasst werden.
(7) An der Hauptversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Das
Stimm- bzw. Wahlrecht richtet sich nach § 7 der Statuten. Jedes
stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen werden
durch einen Bevollmächtigten vertreten. Die Übertragung des
Stimmrechtes im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig.
(8) Die Wahlen und sonstigen Beschlussfassungen in der
Hauptversammlung erfolgen in der Regel mit einfacher Stimmenmehrheit.
Beschlüsse, mit denen die Statuten des Vereines geändert
oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer
qualifizierten Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(9) Der Vorsitzende des Vereins leitet die Hauptversammlung; bei dessen
Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, so
führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz.
§ 10
Aufgaben der Hauptversammlung
Der Hauptversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
a) Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichtes und
des Rechnungsabschlusses sowie Entlastung des Vorstandes
b) Beschlussfassung über den Voranschlag des laufenden
Rechnungsjahres
c) Wahl und Enthebung des Vorstandes und seiner Organe (§ 11 Abs.1)
sowie der Rechnungsprüfer
d) Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge
e) Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft
f) Entscheidung über Berufungen gegen Ausschlüsse von der
Mitgliedschaft
g) Beschlussfassung über Statutenänderungen und über die freiwillige
Auflösung des Vereines.
h) Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung
stehende Fragen.
§ 11
Der Vorstand und seine Organe
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem
Kassier sowie bis zu 15 weiteren Mitgliedern. Dem Vorstand angehören
sollten auch der jeweilige Professor für Gießereikunde an der
Montanuniversität Leoben, der Obmann und der Geschäftsführer des
Fachverbandes der Gießereiindustrie Österreichs sowie der Vorsitzende
des Vorstandes des Vereins für praktische Gießereiforschung und der
Geschäftsführer des Österreichischen Gießerei-Institutes (ÖGI).
(2) Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen
Stellvertreter sowie den Kassier.
(3) Die Funktionsdauer des Vorstandes beträgt 4 Jahre. Auf jeden Fall währt
sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes.
(4) Der Vorstand hat das Recht, bei Ausscheiden eines gewählten
Vorstandsmitgliedes an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied für
die restliche Funktionsperiode zu kooptieren. Eine nachträgliche
Bestätigung ist in der nächstfolgenden Hauptversammlung einzuholen.
(5) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter schriftlich
oder mündlich zu den Vorstandssitzungen einberufen.
(6) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn alle seine Mitglieder eingeladen
wurden und mindestens ein Drittel anwesend ist.
(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
(8) Der Vorsitzende führt die Sitzungen; bei Verhinderung sein Stellvertreter.
Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten
anwesenden Vorstandsmitglied.
(9) Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt
erklären. Eine Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des
Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Hauptversammlung zu
richten.
§ 12
Aufgaben des Vorstandes
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen alle Aufgaben
zu, die nicht durch Gesetz oder durch die Statuten einem anderen
Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen
insbesondere folgende Angelegenheiten:
a) Erstellung des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des
Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses
b) Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen
Hauptversammlungen
c) Verwaltung des Vereinsvermögens
d) Information der Mitglieder über die Tätigkeit des Vereins
e) Aufnahme, Ausschluss und Streichung von Vereinsmitgliedern.
§ 13
Besondere Obliegenheiten einzelner Vorstandsmitglieder
(1) Der Vorsitzende des Vorstands vertritt den Verein nach außen. Er führt
den Vorsitz in der Hauptversammlung und im Vorstand. Bei Gefahr in
Verzug ist er berechtigt, auch in Angelegenheiten, die in den
Wirkungsbereich der Hauptversammlung oder des Vorstandes fallen,
unter eigener Verantwortung selbständig Anordnungen zu treffen; diese
bedürfen jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige
Vereinsorgan.
(2) Die Geschäftsführung des Vereins obliegt dem stellvertretenden
Vorsitzenden; dieser ist auch für die Führung der Protokolle der
Hauptversammlung und der Vorstandssitzungen zuständig.
(3) Der Kassier ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereines
verantwortlich.
§ 14
Geschäftsführung
(1) Die ehrenamtliche Geschäftsführung des Vereins wird dem
stellvertretenden Vorsitzenden übertragen.
Diesem steht ein aus dem Vorstandskreis gewählter Kassier zur
Abwicklung der finanziellen Belange zur Seite.
(2) Unter die Aufgaben der Geschäftsführung fallen:
a) Abwicklung der laufenden Geschäfte
b) Information und Betreuung der Mitglieder, Führung der
Mitgliederkartei
c) Hauptverantwortliche Gestaltung der „Gießerei Rundschau“
d) Pflege der Kontakte zu ausländischen Gießereivereinigungen
(3) Rechtlich bedeutsame Schriftstücke sind vom Vorsitzenden und einem
weiteren Mitglied des Vorstandes zu unterzeichnen.
§ 15
Rechnungsprüfer
(1) Zwei Rechnungsprüfer werden von der Hauptversammlung auf
Vorschlag des Vorstandes für die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Wiederwahl ist möglich.
(2) Die zwei Rechnungsprüfer haben die Finanzgebarung des Vereins im
Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die
statutengemäße Verwendung der Mittel zu prüfen. Sie haben der
Hauptversammlung über das Ergebnis ihrer Überprüfung zu berichten.
§16
Schiedsgericht
(1) In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten
entscheidet ein Schiedsgericht.
(2) Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf ordentlichen, in der Sache
unbefangenen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder
Streitteil innerhalb von zwei Wochen dem Vorstand zwei ordentliche
Mitglieder als Schiedsrichter namhaft machen kann. Die so namhaft
gemachten Schiedsrichter wählen mit Stimmenmehrheit ein fünftes
ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichtes. Bei
Stimmengleichheit entscheidet unter den Vorgeschlagenen das Los.
(3) Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner
Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem
Wissen und Gewissen. Seine Entscheidung ist vereinsintern endgültig.
(4) Sofern das Verfahren vor dem Schiedsgericht (Abs. 1) nicht früher
beendet ist, steht für Rechtsstreitigkeiten nach Ablauf von sechs
Monaten ab Anrufung des Schiedsgerichtes der ordentliche Rechtsweg
offen, sofern nicht ein Schiedsgericht nach §§ 577ff ZPO eingerichtet
wird.
§ 17
Auflösung des Vereins
(1) Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck
einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung und nur mit
Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen
werden.
(2) Der letzte Vereinsvorstand muss die freiwillige Auflösung der
Vereinsbehörde schriftlich anzeigen und in einer für amtliche
Verlautbarungen bestimmten Zeitung veröffentlichen.
(3) Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen
begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für
gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung
(BAO) zu verwenden. Sollte im Zeitpunkt der Auflösung (oder des
Wegfalles des begünstigten Zweckes) das Österreichische Gießerei-
Institut in Leoben eine im Sinne der §§ 34 ff BAO gemeinnützige
Organisation sein, ist das Restvermögen dieser Organisation zuzuführen.
Das im Falle einer freiwilligen oder behördlichen Auflösung oder bei
Wegfall des begünstigten Vereinszweckes allenfalls vorhandene
Vermögen darf in keiner wie auch immer gearteten Form den
Vereinsmitgliedern zu Gute kommen. Es ist vom abtretenden
Vereinsvorstand dem Österreichischen Gießerei-Institut in Leoben für
nicht zweckgebundene Gebarung zur Verfügung zu stellen.
Wien, im April 2012
Arten der Mitgliedschaft
Der VÖG hat Ordentliche (persönliche) Mitglieder, (fördernde) Firmenmitglieder und Ehrenmitglieder
Ordentliche (persönliche) Mitglieder
Ingenieure und Techniker sowie Wissenschaftler und Studierende des Gießereifaches als auch Mitarbeiter aus Gießereianlagenbau- und Zulieferbetrieben.
Fördernde bzw. Firmenmitglieder (Gießereien und Zulieferbetriebe)
Unterstützen die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrages.
Ehrenmitglieder
Personen, die wegen besonderer Verdienste um den Verein oder das Gießereiwesen ausgezeichnet werden sollen.
Ehrungsjahr Name
1985 Dr.-Ing. Wolfgang Schaefers, Meschede / D
2001 Prof. Dr.-Ing. habil.Dr.hc.mult. Eberhard Ambos, Magdeburg / D
2004 Dipl.-Ing. Eberhard Möllmann, Wetzlar / D
2012 Dipl.-Ing. Dr. mont. Hansjörg Dichtl, Salzburg / A
Der Verein Österreichischer Gießereifachleute hat derzeit (2011) über 270 persönliche (davon 68% Aktive, 24% Pensionisten u. 8% Studierende) und über 60 Firmenmitglieder.
Interessenten sind herzlich eingeladen, sich an der Gießerei-Gemeinschaftsarbeit zu beteiligen. Mitgliedschafts-Unterlagen können bei der Geschäftsführung des VÖG angefordert werden:
VÖG Verein Österreichischer Gießereifachleute
Geschäftsführung A – 1193 Wien, Postfach 2
Tel./Fax: +43 (0)1 44 04 963, Mobil: +43 (0)664 52 13 465
E-Mail: nechtelberger@voeg.at
Zum Download:
Antragsformular für persönliche Mitgliedschaft
Antragsformular für studentische Mitgliedschaft
Beitrittserklärung für (fördernde) Firmenmitgliedschaft
VÖG-Satzungen
Mitgliedsbeiträge:
Die seit 2005 unveränderten Jahres-Mitgliedsbeiträge, die den Bezug der Vereinszeitung GIESSEREI RUNDSCHAU inkludieren, sind wie folgt:
Persönliche Mitglieder € 42,00
Mitglieder in Pension € 22,00
Studierende Mitglieder betragsfrei auf 3 Jahre
Ehrenmitglieder betragsfrei
Firmenmitglieder € 200,00
Vorteile der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im VÖG berechtigt über den im Jahresbeitrag inkludierten Bezug der GIESSEREI RUNDSCHAU hinaus zur Teilnahme an der jährlichen Österreichischen Gießerei-Tagung zum ermäßigten Beitrag für Mitglieder. Ebenfalls haben VÖG-Mitglieder die Möglichkeit, bei den Veranstaltungen der World Foundry Organization WFO, dem World Foundry Congress WFC oder dem WFO-Technical Forum, zum ermäßigten Beitrag für Mitglieder teilzunehmen.
Im Falle eines Beitrittes zum VDG Verein Deutscher Giessereifachleute gewährt der VDG auf Antrag einen ermäßigten Jahresbeitrag für Doppelmitgliedschaft.
VÖG-Mitglieder sind jederzeit eingeladen, der Redaktion der GIESSEREI RUNDSCHAU Fachbeiträge zu Schwerpunktsthemen der GIESSEREI RUNDSCHAU oder interessante Kurzinformationen (kostenfrei) für die Rubriken „Aus den Betrieben“ und „Firmennachrichten“ aus ihrem Arbeitsumfeld anzubieten. Der Redaktionsplan mit Anzeigenpreisliste ist jeweils ab Herbst d.J. für das Folgejahr verfügbar.
Der VÖG ist seit 1956 Mitglied im CIATF, dem 1927 in Paris gegründeten Internationalen Komitee Gießereitechnischer Vereinigungen. Seit September 2000 firmiert diese Dachorganisation der weltweiten nationalen Gießereivereinigungen unter dem neuen Namen WFO World Foundry Organization.
Die WFO veranstaltet im 2-Jahresrythmus in Zusammenarbeit mit der nationalen Gießereivereinigung des Gastlandes einen Gießerei-Weltkongress – WFC World Foundry Congress – und in den Jahren dazwischen ein Technical Forum.
Die zukünftigen WFO Veranstaltungen wurden anläßlich der Generalversammlung am 1.Juli 2011 in Düsseldorf wie folgt bekannt gegeben:
2012 70. WFC 25./27.04. Monterrey, MEX
2013 WFO-TF St.Louis, USA
2014 71. WFC Spanien
2015 WFO-TF GIFA, Düsseldorf
2016 72. WFC Japan
2017 WFO-TF Südafrika
2018 73. WFC Polen
2019 WFO-TF GIFA, Düsseldorf
2020 74. WFC Brasilien
2021 WFO-TF Indien
2022 75. WFC Korea
WFC (World Foundry Congress); WFO-TF (World Foundry Organisation - Technical Forum)
Weitere Informationen zur WFO finden sich im Internetauftritt der World Foundry Organization: http://www.thewfo.com/